Anforderungen Zertifizierung als Kontemplationslehrerin / Kontemplationlehrer VIA CORDIS®

Allgemeine Voraussetzung
Wer sich um die Anerkennung als Kontemplationslehrerin/Kontemplationslehrer durch den Verein VIA CORDIS bewirbt, soll eine Empfehlung durch zwei anerkannte Kontemplationslehrende VIA CORDIS® vorlegen, damit garantiert wird, dass die betreffende Person die Kontemplation des hesychastischen Weges übt und kompetent vertritt.
Kriterien
Es gelten die gleichen Anforderungen wie für die Zertifizierung als Meditatonslehrende VIACORDIS®
zusätzlich:
· Kontinuierliche Praxiserfahrung von mindestens fünf weiteren Jahren in der Anleitung von Menschen auf dem hesychastischen Weg, wobei zwei Kurse dokumentiert und mit einem/r Kontemplationslehrenden VIA CORDIS® durchgeführt werden sollen.
· Nachweis von Supervision in diesem Arbeitsfeld, insbesondere der Einzelbegleitungsarbeit im Zeitraum von 5 Jahren: z.B. zweimal jährlich ein Gespräch mit einer/m Kontemplationslehrenden VIA CORDIS® oder regelmäßige Intervision, z.B. in Angelus- oder Regionalgruppen.
· Bereitschaft für eine kontinuierliche Persönlichkeitsarbeit (kann auch in einer Intervisionsgruppe geschehen).
· Kenntnisse verschiedener Formen der Meditation und Kontemplation und der einzelnen Bewusstseinsstufen des meditativen Wandlungsprozesses und Fähigkeit der Begleitung auf den einzelnen Bewusstseinsebenen.
· Vertiefung des eigenen spirituellen Charismas.
Berechtigung
Kontemplationslehrende VIA CORDIS® sind berechtigt, Einzelpersonen und Gruppen in der Unterweisung und Vertiefung des Herzensgebetes zu begleiten, Meditationsbegleitende, Meditations- und Kontemplationslehrende VIA CORDIS® auszubilden und ggf. bei der Zertifizierung verantwortlich mitzuwirken.
Notwendigkeit
Eine Kopie der Zertifizierungsurkunde zur/m Meditationslehrerin/Meditationslehrer muss dem Antrag beigefügt werden.