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Anforderungen Zertifizierung als Kontemplationslehrerin / Kontemplationlehrer VIA CORDIS®

Allgemeine Voraussetzung

Wer sich um die Anerkennung als Kontemplationslehrerin/Kontemplationslehrer durch den Verein VIA CORDIS bewirbt, soll eine Empfehlung durch zwei anerkannte Kontemplationslehrende VIA CORDIS® vorlegen, damit garantiert wird, dass die betreffende Person die Kontemplation des hesychastischen Weges übt und kompetent vertritt.

 

Kriterien

Es gelten die gleichen Anforderungen wie für die Zertifizierung als Meditatonslehrende VIACORDIS®

zusätzlich:

·     Kontinuierliche Praxiserfahrung von mindestens fünf weiteren Jahren in der Anleitung von Menschen auf dem hesychastischen Weg, wobei zwei Kurse dokumentiert und mit einem/r Kontemplationslehrenden VIA CORDIS® durchgeführt werden sollen.

·     Nachweis von Supervision in diesem Arbeitsfeld, insbesondere der Einzelbegleitungsarbeit im Zeitraum von 5 Jahren: z.B. zweimal jährlich ein Gespräch mit einer/m Kontemplationslehrenden VIA CORDIS® oder regelmäßige Intervision, z.B. in Angelus- oder Regionalgruppen.

·     Bereitschaft für eine kontinuierliche Persönlichkeitsarbeit (kann auch in einer Intervisionsgruppe geschehen).

·     Kenntnisse verschiedener Formen der Meditation und Kontemplation und der einzelnen Bewusstseinsstufen des meditativen Wandlungsprozesses und Fähigkeit der Begleitung auf den einzelnen Bewusstseinsebenen.

·     Vertiefung des eigenen spirituellen Charismas.

 

Berechtigung

Kontemplationslehrende VIA CORDIS® sind berechtigt, Einzelpersonen und Gruppen in der Unterweisung und Vertiefung des Herzensgebetes zu begleiten, Meditationsbegleitende, Meditations- und Kontemplationslehrende VIA CORDIS® auszubilden und ggf. bei der Zertifizierung verantwortlich mitzuwirken.

 

Notwendigkeit

Eine Kopie der Zertifizierungsurkunde zur/m Meditationslehrerin/Meditationslehrer muss dem Antrag beigefügt werden.